Hallo,

4 Personen wohnen in einer Wohngemeinschaft. Alle Personen sind Hauptmieter. Die Wohnung ist im Mietvertrag, welcher seit über 8 Jahren besteht, nicht ausdrücklich als WG angegeben, allerdings existieren schon 10 Nachträge zum eigentlichen Mietvertrag. Diese Nachträge beinhalten die diversen Mieterwechsel. Über die Jahre sind insgesamt 10 Mieter in den Vertrag eingetreten und ausgetreten. Das "nomale" kommen und gehen in einer Studentenstadt halt.

Im letzten Nachtrag, welcher die Aufnahme des neusten Bewohners in den Mietvertrag regelt, ist folgender Paragraph zu finden:

"Mit Abschluss dieses Nachtrages Nr X wird einvernehmlich vereinbart, dass für die gesamte Mietdauer keine weiteren Nachträge hinsichtliche eines Mieterwechsels erfolgen werden. Sollte eine der Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen werden, ist das gesamte Mietverhältnis von allen Mietern zu kündigen."

Diesen Paragraphen hat nicht nur diese WG sondern alle WGs, welche von der Hausverwaltung verwaltet werden in ihren neuen Verträgen stehen. Hintergrund ist, das die WGs auf Grund ihres langen bestehens für die Region relativ niedrige Mieten zahlen, was die Hausverwaltung durch neue Verträge gern ändern würde.

Die WG hat erfahren das es ein Urteil gibt (Landgericht Berlin (Az.: 65 S 377/12 ) und ein Urteil aus Frankfurt), wonach Vermieter den Mieterwechsel in Wohngemeinschaften akzeptieren müssen. Daher stellt sich für die Wohngemeinschaft nun die Frage ob die Klausel in ihrem Vertrag ungültig ist und sie einen Mieterwechsel gegenüber den Vermieter durchsetzen kann, da bald einer der Bewohner ausziehen möchte.