Hallo, zur Erklärung.

Wir wohnen bei einer Bau Gesellschaft zur Miete in einem Einfamilienhaus mit kleinem Garten. Dieser grenzt an einen Spielplatz mit einem Mehrfamilienhaus (selbe Bau Gesellschaft). Wir haben einen kleinen Zaun der etwa 1m hoch ist. So nun kommt das eigentliche Problem. Bei schönem Wetter sitzen die Leute von dem Mehrfamilienhaus mit Bänken und Tischen auf dem Spielplatz und grillen feiern etc pp. Wir können nicht bei uns draußen sitzen ohne das von denen ein blöder Spruch oder sonst etwas kommt. Deshalb sind wir hin und haben uns im Baumarkt solche Strohmatten gekauft ca. 2m hoch und haben die mittels Draht an dem kleinen Zaun befestigt. Nun sagt der Vermieter das sei nicht rechtens und widerspreche dem Mietvertrag, ich Zitiere:

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstückes und der Wohnung bedarf der Mieter vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers, wenn er, Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert; dies gilt auch, soweit die Maßnahmen für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder dem Zugang zu ihr erforderlich sind;...

Es ist aber so das dieser Sichtschutz unsere Lebensqualität enorm verbessert hat, da dieses Blicke und blöden Sprüche sei dem nicht mehr kamen. Ist dieser Zaun, wenn man ihn so nennen kann, wirklich genehmigungspflichtig?