Betriebskosten bei Gewerbe im Haus komplett auf die Mieter umlegbar?
Der Vermieter legt die Betriebskosten (auch die für sein Gewerbe) für die komplette Nutzfläche auf alle Mieter um. Ausnahme: Müllabfuhr. Hier hat er die Nutzfläche für sein Gewerbe herausgerechnet, sprich: Hier dürfen die reinen Wohnungsmieter den Müll mitbezahlen, der bei ihm im Gewerbe anfällt. Muss ich das hinnehmen? Muss die Grundsteuer für das Gewerbe nicht aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet werden?
Mietrecht,
Nebenkosten