Der Vermieter legt die Betriebskosten (auch die für sein Gewerbe) für die komplette Nutzfläche auf alle Mieter um. Ausnahme: Müllabfuhr. Hier hat er die Nutzfläche für sein Gewerbe herausgerechnet, sprich: Hier dürfen die reinen Wohnungsmieter den Müll mitbezahlen, der bei ihm im Gewerbe anfällt. Muss ich das hinnehmen? Muss die Grundsteuer für das Gewerbe nicht aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet werden?