Hallo,

folgende Situation: In einem Mietshaus wohnen drei Parteien. Partei A ist 76 Jahre alt und vertritt den Standpunkt, dass alle Mitbewohner des Hauses nur einmal die Woche duschen müssten, da sonst die Wasserkosten zu hoch seien, da es ja nur eine Wasseruhr für das Haus gäbe. Partei C besteht aus zwei Personen die täglich duschen. Partei A geht in den Keller, während Partei C duscht und dreht das Wasser komplett ab. Eine Anzeige bei der Polizei wurde gemacht, beim Vermieter wurde eine Beschwerde eingereicht. Kann man darüber hinaus eine einstweilige Verfügung erwirken? Partei A könnte jederzeit wieder warten bis Partei C duscht und das Wasser abdrehen. Dies ist etwas unpraktisch, wenn Partei C berufstätig ist und man nicht jedes mal die Polizei rufen möchte.

Dankeschön :)