Mein Mieter hat aus Frust und Wut die Schlafzimmertür inkl. Zarge in Einzelteile zerlegt. Festgestellt wurde das vor gut 14 Tagen bei einer Wohnungsbesichtigung zwecks Neuvermietung.

Jetzt bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass nicht nur die zerstörte Tür durch den Mieter entsorgt wurde, sondern auch alle anderen Innentüren in der Wohnung durch Löcher beschädigt wurden, angeblich ist er mit einem Schrank gegen die Türen gekommen. Die Türen sind ca. 20 Jahre alt und muss ich jetzt bei allen Türen den neu für alt Abzug hinnehmen oder nur bei den durch den Schrank beschädigten Türen?

Mein Mieter hat mir auf dem Übernahmeprotokoll bescheinigt, dass er für den Schaden aufkommt und die Schadensbeseitigung von mir veranlasst wird, da ich auf keinen Fall wollte das er weiterhin Zutritt zur Wohnung hat.

Der Mietvertrag selbst wurde durch Zahlung einer Abfindung seitens des Mieters einvernehmlich aufgehoben.

Mfg mowo3001