Hallo, ich habe vor wenigen Monaten ein WG-Zimmer gemietet, dabei aber leider nicht sonderlich auf den Kündigungsausschluss/-verzicht geachtet... Ich muss dazu sagen, dass ich Azubi bin und meine Ausbildung abbrechen möchte und an einem anderen Ort ein Studium beginnen möchte. Ich kann es mir nicht leisten, das Zimmer dann noch weiter zu bezahlen. Der Kündigungsverzicht beträgt ein Jahr und ich weiß, dass ich in diesem Zeitraum nicht ordentlich kündigen kann.. aber ich habe gelesen, dass es auch auf die Formulierung ankommt. Im Vertrag steht folgendes:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestmietvertragslaufzeit beträgt ein Jahr nach Vertragsabschluss."

Ist eine solche Formulierung rechtens? Kann ich also wirklich erst zum 01.08.2017 kündigen oder geht das schon vorher. Ich habe auch überlegt, den Vertrag prüfen zu lassen, wollte aber erstmal hier Meinungen dazu hören, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Danke!