Ich bin alleinerziehend und war aus berufl. Gründen 5 Tage fort, bis Freitag. In dieser Zeit war mein Sohn (14 ) bei seiner Mutter, so dachte ich - sie brachte ihn allerdings schon Montags zurück und somit war er bis Freitag alleine. Di. und Mi. machte er Party und mein Vermieter rief die Polizei (wegen Ruhestörung Nachmittags um 18.30 Uhr). Dann zeigte er mich beim Jugendamt an, Zitat: "... weil Ihr Sohn sich immer wieder über das Wo.ende bzw. wochenweise alleine in der familiären Wohnung aufhält und Sie während dieser gesamten Zeit abwesend sind. ....." Zitat ende.
An Wo.enden (Sa + So) fahre ich morgens um 09.00 Uhr weg und komme abends (17.00 Uhr) zurück. (das passiert einmal in 5-6 Wochen, ich gebe Seminare). Mein Sohn hat Telenr. seiner Oma, jener Freundin und meines Bruders .... falls was ist.
Diese drei-vier Tage oben beschrieben, waren die Ausnahme. (Do. schaute meine Freundin nach ihm!)
Gibt es genaue Gesetzesregelungen wie lange ein 14 jähriger alleine bleiben darf? und - kann mir das Jugendamt Schwierigkeiten machen?
Danke für eine Antwort .....