Ich habe im Wohnzimmer, in der Küche und in der Diele statt dem werksseitigen körnigen Maschinenputz, einen schönen rundgeriebenen Rillenputz aufgebracht. Siehe bilder.
Wenn ich später ausziehen und die Wohnung an die Hausverwaltung zurückgäbe. Müsste ich dann diesen Rillenputz entfernen, und die Wände mit körnigen Putz bestreichen oder glatt machen? (was teuer für mich werden könnte)
Der Putz sieht m.M. nach sehr gut aus. Jedes entfernen und "glatt machen" meinerseits würde wohl unschöner aussehen.
Rein technisch gesehen ist beides ein Rauputz, der sich nicht fürs tapezieren eignet, ausserdem ist es bei beiden Putzen schwer Dubellöcher wieder rückstandslos aufzufüllen (bei Reibputz ist es wohl leichter). Also müsste hier bei Zurückgabe an die Hausverwaltung eine Rückbaupflicht entfallen?