Kann das Einwohnermeldeamt einfach so vom ehemaligen Vermieter eine Eidesstattliche Versicherung über einen unbekannt verzogenen Mieter verlangen?
Mein Mieter ist ausgezogen, hat sich aber beim Amt nicht abgemeldet. Das habe ich fristgerecht schriftlich getan. Da er sich nicht abgemeldet oder umgemeldet hat, schreibt das Amt mir dass ich richtigerweise als Vermieter nach § 19 (5) BMG ihnen sagen müsse ob er unbekannt verzogen, oder ins Ausland, oder sonst wo hingezogen ist. Ich sehe nun aber nicht ein dass ich dies auch noch in Form einer Eidesstattlichen Versicherung ihnen mitteilen muß. Oder können die diese EV so einfach von mir verlangen? Weterhin stört mich dass ich nur 4 Werktage Zeit für eine Rückantwort zugebilligt bekomme !?