Bin im Okt.2016 in die Whg. eingezogen, und habe jetzt die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 erhalten.Meine Vermieterin fordert dabei eine pauschale Gebühr in Höhe von 100€, da die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung 2007 beschlossen hat, bei Ein- und Auszügen eine pauschale Gebühr in Höhe von € 100,00 zu erheben, um damit Bagatellschäden am Gemeinschaftseigentum – verursacht durch Umzüge – beseitigen zu lassen.Kann man diese Kosten überhaupt auf den Mieter umlegen?Habe gehört, dass die Eigentümer selber diese Pauschale zahlen müssen.