Liebe gute-Frage-net-Gemeinde,

wir wollen umziehen und haben unseren MV erhalten. In diesem MV sollen wir ein festgesetztes Nutzungsentgelt für die SAT-Anlage zahlen.

In vielen Foren las ich bereits, dass ein Nutzungsentgelt nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden darf.


Meine Frage: Ist es überhaupt grundsätzlich zulässig eine Nutzungsgebühr ggü. den Mietern zu erheben? Die Eigentümer sprechen hier von einer Refinanzierung der Anlage. Der Preis wurde anhand einer Armotisationsdauer über mehrere Jahr ermittelt. 


Wir stellen uns die Frage ob dies rechtens ist?! Denn bei 8 Parteien im Haus sind das aufs Jahr gesehen knapp 890,-€ die die Eigentümer erhalten. Die Anlage ist irgendwann abbezahlt. Was ist dann? Kann der Eigentümer weiter ein Nutzungsentgelt eine Nutzungsgebühr verlangen?


Danke vorab für die Hilfe,

Gruß Janina