Wohnung übergeben Ex Räumt Keller nicht Leer was tun?

Hallo ich habe ein Problem , vor ca. 1 Woche gab es eine Gerichts Verahndlung herausgabe der Wohnung wurde geklagt vom Vermieter .Seit letzten Jahr 10.8.2016 hat meine Ex Das Schloss ausgetauscht und ich kam nicht mehr in die Wohnung .Sie wollte das ich weiterhin Miete Zahle aber hat mich nicht in die Wohnung gelassen .Da ich damit nicht einverstanden war wollte ich die Wohnung Kündigen , Sie hatte sich geweigert die Kündigung zu unterschreiben darauf hin habe ich es Gerichtlich durchsetzen können .Sie musste vor Gericht die Kündigung unterschreiben und mir aushändigen .Kündigung also abgeschickt , eine Kündigungsbestätigung habe ich vom Vermieter erhalten .Am 28.2.2017 hätte meine Ex die Wohnung Räumen müssen und denn Vermieter die Schlüssel aushändigen müssen .Hat Sie aber nicht gemacht , darauf hin wurde der Mietvertrag 3 Monate Verlängert, da Sie nach 3 Monaten noch immer nicht die Wohnung geräumt hatte , gab es wieder eine Gerichtsverhandlung .Herrausgabe der Wohnung wurde geklagt !jetzt habe ich mir entlich die Schlüssel holen können , und konnte daher entlich in die Wohnung .Tapeten ,Larminat etc alles raus gemacht , Reperaturen durch geführt jetzt kann ich aber nicht die Wohnung übergeben weil im Keller jede menge Klamotten sind von meiner Ex .Sie selber ist verschwunden ist nach Köln abgehauen , kann Sie nicht erreichen Email Geschickt , Freunde von Ihr Angeschrieben etc. das man Ihr sagen soll das Sie denn Keller entlich Leer machen soll es kommt aber keine Reagtion von Ihr !Beide Sind Hauptmieter , beide habe denn Mietvertrag unterschrieben .kann mir einer sagen was ich da jetzt machen kann ?oder hat jemand erfahrung dadrin ?Will ja die Wohnung übergeben , aber der Keller ist nicht Leer!Aussehrdem will der Vermieter Miete für denn 01.08.2017 Miete haben ,weiß jetzt nicht wieso !

Wohnung, Mietrecht
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