Hallo,

ich habe einer potentiellen Mieterin einen Mietvertrag in elektronischer Form zur Ansicht per Email versendet, allerdings bereits versehen mit meiner elektronischen Signatur (keine eigenhändige Unterschrift), da wir vorher schon über alles abgesprochen haben. Mir ist im Nachhinein erst eingefallen dass es doch keine kluge Entscheidung war, meine Signatur hinzuzufügen.

Allerdings ist diese mit einer Bedingung nicht einverstanden und hat mir in einer Email schriftlich mitgeteilt, dass sie den Vertrag so nicht unterschreiben möchte. Meine Frage wäre: gilt dieser Mietvertrag mit meiner Signatur auch als wirksam, falls sie sich ihre Meinung ändert und ihn doch unterschreibt? Jetzt wollte ich ihr meine Wohnung auch nicht mehr vermieten und habe einen anderen passenden Mieter gefunden. Wir haben im Vertrag leider nichts über das Widerruftsrecht vereinbart.

Also gilt die Email mit ihrer Erklärung als Beweis dafür, dass der angebotene Vertrag dadurch seine Gültigkeit verliert? Es handelt sich hierbei um einen befristeten Mietvertrag (6 Monate).

Für eure Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!