Guten Abend...Wir haben ein Problem mit dem Vermieter. Wir wohnen in einem 4 Parteien Haus mit großem Grundstück/Garten...Nun ist es so das von Anfang an der Garten als Bauschutt Ablage vom Vermieter genutzt wird. Der Sohn vom Vermieter sitzt regelmäßig Nachts 22.uhr bis 5 Uhr morgens im Garten macht Feuer mit Freunden...Im Sommer ist das sehr schön wenn der Rauch nachts durch das offene Fenster zieht. Man wird wach bekommt Panik das es im Haus brennt... weil Wer macht unangemeldet Nachts ein offenes Feuer. Es wohnen auch Kinder im Haus ich selbst habe einen 11 jährigen Sohn der gerne im Garten spielen würde . Das ist mir allerdings zu gefährlich da der Bauschutt weder abgesperrt ist noch weiß ich ob da nicht mal wieder heiße Glut vom nächtlichen Saufgelager des Sohnes vom Vermieter ist. In meinem Mietvertrag steht allerdings nix vom Garten aber genau das war ausschlaggebend für mich wegen meinem Kind und unserem Hund...Meine Frage ist nun darf der Sohn des VermietersVermieters nachts im Garten ein offenes Lagerfeuer machen ohne feuerstelle? Und wie kann ich mich ggf. wehren.?