Darf Vermieterin 2,50€ pro Waschgang verlangen, wenn Wasser und Stromanschluss nicht über einen seperaten Zähler läuft und man eine Nebenkostenpauschale zahlt?
Wir wohnen in einer Reihenhaushälfte. Wir sind eine 5er WG und zahlen eine Nebenkostenpauschale von 90 Euro im Monat. Die Waschmaschine (von einer Mitbewohnerin) steht im Keller und läuft nicht über einen seperaten Strom oder Wasserzähler. Trotzdem möchte die Vermieterin 2,50 € pro Waschgang haben. Wir müssen uns dazu in eine Liste eintragen. Ist das rechtmäßig? Im Mietvertrag steht nichts über die Waschmaschinennutzung.
Waschmaschine,
Mietrecht