Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr habt Rat: Mitte 2017 bin ich in eine kleine Mietwohnung eingezogen, in der eine Kleine Küchenzeile installiert war. Die Küche hätte ich vom Vormieter ablösen können, und wollte dies auch tun. Ich habe allerdings nie etwas vom Vormieter bzw Eigentümer bezüglich einer Zahlung o. Ä. gehört. Natürlich habe ich die Küche genutzt.

Jetzt steht aktuell ein Wohnungswechsel an, und der Eigentümer verlangt von mir, die Küche zu entsorgen (obwohl diese in einem einwandfreien Zustand ist)

M. E. ist diese nicht in mein Besitz übergegangen? Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet diese zu entsorgen? 

Ich freue mich auf eure Tipps! 

Besten Dank!

VG