Hallo zusammen!

Wir ziehen bald um, in eine Wohnung OHNE Küche, wir bringen unsere eigene mit. Nun ist es so, dass der Vermieter sich bei uns gemeldet hat, ihm sei ein Fehler unterlaufen. Die Küche des Vormieters habe er angeschafft und diese müsse in der Wohnung verbleiben. Wir könnten diese ja bei Nichtgefallen für 4000 Euro übernehmen und selbst verkaufen. Ansonsten käme nur ein Aufschlag zur Monatsmiete in Frage.

Wir sind ein bisschen hilflos. Wir haben diese Wohnung ohne Küche angemietet und auch im Mietvertrag ist keine Küche angegeben. Deshalb bestehen wir darauf, diese Wohnung so zu beziehen, wie wir es vereinbart haben. Wir sind doch im Recht?

Der Vermieter droht nun, vom Vertrag zurück zu treten. Den Vertrag haben wir Anfang Dezember unterschrieben, Einzug ist im Februar. Die gesetzliche Widerrufsfrist ist längst verstrichen.

Wir wollen keinen Kompromiss eingehen, wir haben eine Wohnung ohne Küche gesucht und auch gemietet. Der Vermieter müsste aufgrund seines Irrtums die Küche entfernen, richtig?

Natürlich ist das blöd, aber wir wollen uns keine Küche aufschwatzen lassen, die wir von Anfang an gar nicht benötigt haben.

Was können wir tun?