ist es zulässig bzw rechtskräftig wenn mir mein Vermieter nach Ablauf des 31.12 eine Whatsapp schickt mit Bild der gedruckten Rechnung? Bzw kann er dann noch eine Nachzahlung einfordern von mir? Er behauptet das er mich nicht kontaktieren konnte, da Ihm meine neue Adresse fehlt (Nachsendeantrag bei der Post ist jedoch noch aktuell bis April).