Hallo zusammen!

Die Situation ist folgende: 

Mein Sohn und ich sind vor 10 Jahren zusammen in eine Wohnung gezogen. Mein Sohn ist Hauptmieter ( im Mietvertrag ist ein Untermieter zugelassen) Ich bin 1 Monat später als Untermieterin eingezogen, weil die Freundin meines Sohnes sich gegen die Wohnung entschieden hat. 

Mein Sohn ist vor 6 Jahren ausgezogen wegen Studium und Auslandsreise. Seitdem vermiete ich sein Zimmer halbjährlich an Erasmus Studentinnen, damit die Miete nicht so hoch ist. Der neue Hausbesitzer hat mir gleich verboten eine Untermieterin zu haben, weil ich ja selbst Untermieterin bin und mein Sohn als Hauptmieter nicht mehr hier wohnt. Er würde gern den Mietvertrag kündigen. Der Mieterschutzbund meinte, dadurch dass ein Untermieter im unbefristeten Mietvertrag zugelassen ist, hätte ich kein Problem. Allerdings muss ich nun alleine sehr viel Miete wuppen und die Wohnung ist auch sehr groß , dass ich 2 Zimmer gar nicht immer nutzen kann. Meine Frage ist : Wenn ich (als Untermieterin)das Zimmer des Hauptmieters nicht untervermieten darf, darf dann der Hauptmieter darauf bestehen, wegen Abwesenheit selbst sein Zimmer unterzuvermieten? Dann wären 2 Untermieterinnen in der Wohnung. Also wie gehabt.

Einen neuen Vertrag machen, will ich nicht. 1. würde die Miete drastisch erhöht werden,. 2. will der Vermieter wahrscheinlich selbst gern die Wohnung haben.