Hallo, wie ist es rechtlich zu beurteilen wenn ein Bestandsmieter nach einem Eigentümerwechsel nur Teile des Mietvertrages vorlegen kann. Es fehlt Teil 2 mit über 20 Paragraphen. Der Mietvertrag ist über 15 Jahre alt. Es gab mehrere Eigentümerwechsel und die Miete wurde nach Aussage des Mieters nie erhöht. Der Vorbesitzer ist nicht mehr greifbar. Vielen Dank für die Antworten.
Nach Wohnungskauf: Mieter kann nicht vollständigen Mietvertrag vorlegen. Muss er trotzdem übernommen werden?
Recht,
Mietrecht,
Mietverträge