Wir hatten letztes Jahr im November 18 einen umfangreicheren Fäkalschaden in unserer Erdgeschosswohnung. Hierbei stauten sich die Fäkalien zurück und traten zunächst über den bodengleichen Duscheinlauf zurück und verteilten sich anschließend im Duschbad und Wannenbad und auch im angrenzenden Hauswirtschaftsraum. Auch in der Badewanne stauten sich die Fäkalien zurück (2/3 der Badewanne mit Fäkalien gefüllt). Ein Teil der Fäkalien flossen in diesem Zuge sogar auch auf den angrenzenden Parkettboden (ca. 2qm).

Als Folge dieses Fäkalschadens lösten sich in einigen Teilbereichen die Holzsockelleisten von den Wänden ab und die Tapete rollt sich mittlerweile auch leicht nach oben. Anschließend hierzu gab es einen Termin mit einem Baubiologen, der den aufgetretenen Schimmel untersuchte. Als Ergebnis wurde uns von der Hausverwaltung mitgeteilt, das der Schimmel unbedenklich sei.

Seit dem wohnen wir nun weiterhin in der Wohnung und nutzen auch die beiden Bäder.

Meine Frage ist nun ob und in welchem Umfang in diesem konkreten Fall ein Einbehalt der monatlichen Miete berechtigt ist? Bislang wurde noch keine Sanierungsarbeiten ausgeführt. Wie uns die Hausverwaltung heute mitteilte soll es aber demnächst mit den Arbeiten losgehen. Bei der Miete 12/2018 haben wir einen Teilbetrag einbehalten. Die Mieten 01/19 und 02/19 haben wir vollständig angewiesen, da wir der Auffassung sind, das es besser ist später von Vermieter was zu bekommen, als selbst in die Tasche zu greifen um mögliche Forderungen auszugleichen.