Hausverweis erteilen als Untermieter - Störung Hausfrieden?

ich bin im Moment an einer Oberschule eines Berufskollegs (Fachabitur) und wohne als Untermieter in einem separat gemieteten Haus von einer Freundin von meinem Vater.

Ich wurde gestern von meinem Klassenlehrer zur Schulleitung gerufen, da eine E-Mail von meinem Vater eingegangen ist, wo Beleidigungen und falsche Behauptungen gegen mich gemacht wurden.

Gleichzeitig habe ich eine Kündigung meines Mietverhältnisses erhalten lediglich mit der Behauptung, dass mein Verhalten nicht angemessen ist und ich deswegen fristlos gekündigt werde. Da ich die Räume mit der Freundin von Ihm mitbenutze, kann eine Kündigung ohne Grund bis zum Monatsende erfolgen, laut BGB!!!

Die Schulleitung und meine Lehrer stehen hinter mir, da auch meine Noten für meine Fachabitur, welches ich in 3 Monaten abschließe im guten Bereich sind und mein Abschluss nicht gefährdet ist.

Mein Vater wohnt offiziell nicht in dem Haus, dieser ist dort auch nicht gemeldet, sondern in Frankreich, aber wohnt dort seit geraumer Zeit.

Es gibt verbale Auseinandersetzungen, seit ich diesen zur Rede stellen wollte, warum er sich in mein Schulleben einmischt. Hintergrund hierzu ist wahrscheinlich der Unterhaltsanspruch meinerseits bei Aufnahme eines Studiums.

Da er kein Hausrecht hat, stellt sich mir die Frage ob ich diesen aus dem Haus bis zum   z. B. 01.06. (Schulabschluss) verweisen kann.

Es stellt sich mir die Frage, ob mein Hausrecht wegen Hausfrieden überwiegt, als das Besuchsrecht seitens der Freundin und ich es so wenn sogar polizeilich anordnen kann/darf.

Recht, Mietrecht, BGB, Hausrecht
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