Hallo ich hab ne Frage für meine Schwester.
Und zwar darf der Vermieter das Schloss wechseln ohne Beschluss vom Gericht oder sowas?
Meine Schwester hat 2 Monate ihre Miete nicht bezahlt sie ist grad in der Ausbildung. Anträge bei der Agentur für Arbeit laufen seit November 2018. Das weiß der vermieter auch! Dennoch gab es jetz die fristlose Kündigung. Nun ist es so das sie natürlich die Wohnung nicht geräumt hat.. Was sie aber noch macht! Derzeit ist sie aber nicht in ihrer Wohnung. Gestern gab es einen Anruf vom Vermieter das heute das Schloss gewechselt werden soll. Darf er das? Ich selbst habe heute das alles erst von meiner Schwester erfahren und natürlich versucht mit dem Vermieter zu reden aber ohne Erfolg. Hab auch angeboten das ich sofort die offenen Mietrückstände ausgleichen werde auch ohne Erfolg.
Wie gesagt möchte eigentlich nur wissen ob das so einfach geht und falls der vermieter jetz doch die schlösser ausgetauscht hat wie können wir uns verhalten?