1.Das Mietverhältnis wird auf fünf Jahren geschlossen, es beginnt am 01.02.2015 und endet am 31.01.2020.eine mietoption,wird unter der Voraussetzung und Prüfung eines guten Mietverhältnis unter Vorbehalt von fünf Jahren eingeräumt.
2.eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gern.§ 545 BGB ist ausgeschlossen.(
zwischen uns nur das Problem gibt)
Ich habe mit der Vermieter Problem weil In Keller Gibt Schimmel und Über Anwalt haben wir 2 mal Brief geschrieben aber Er hat nicht Reagiert und der Anwalt hat Gesagt 15% mietminderung von warm miete weniger bezahlen und habe das gemacht Trotzdem hat er nicht reagiert
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