Der Garten,der von allen Mietern genutzt werden darf, wurde (ohne Information) neu angelegt. Dazu wurde guter sowie verbrannter Rasen entfernt, neue Erde drauf und neuer Rasen eingesäht. Gerade eben hat mir mein Vermieter gesagt, dass diese Kosten nächstes Jahr auf alle Mieter umgelegt wird. Ist das rechtens?
Wenn ich diesen Artikel https://www.mietrecht.org/nebenkosten/gartenpflege richtig interpretiere, handelt es sich hierbei um eine Erneuerung und ist daher nicht umlegbar? Ist das noch aktuell? Oder hätte der Vermieter nicht wenigstens vorher fragen/ankündigen müssen? Zur Info: Der Vermieter pflegt den Rasen selbst...
Auszug aus dem Mietvertrag:
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,...