Jobcenter will Belege über die Weiterleitung der Miete

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April diesen Jahres in der Dachgeschoßwohnung meines Vaters. Dafür gibt es einen Mietvertrag und die Wohnung wurde "abgesegnet" durch einen Besuch zweier Mitarbeiter des Jobcenters. Die Miete habe ich meinem Vater immer bar bezahlt allerdings, in manchmal kleinerern mal grösseren, Beträgen. (Ja es gibt Quittungen hierfür) Jetzt habe ich (nach 6 Monaten) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Allerdings will die Arge nur noch den Regelbedarf (374;-€9 zahlen und für die Weiterbewilligung soll ich Belege vorlegen, dass ich die Miete auch an meinen Vater weitergeleitet habe. Jetzt habe ich gestern folgendes gelesen: Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz. Seh ich es richtig, dass die Arge gar keine Nachweise verlangen darf? Wie soll ich mich verhalten? Hatte jemand mal nen ähnlichen Fall und evtl. Erfahrung? Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet! Gruß Daniel

Miete, Hartz IV, Jobcenter
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