Hallo, nachdem wir letztes Jahr eine recht hohe Nachzahlung in der Jahresabrechnung unserer Mietwohnung hatten, bat ich die Hausverwaltung um Akteneinsicht nachdem ich die Rechnung unter Vorbehalt bezahlt hatte. Diese Anfrage wurde aufgrund Datenschutzgründen abgelehnt mit der Aussage, es dürfe nur der Eigentümer der Wohnung. Mit diesem sehe ich nun auch seit mehreren Wochen in Kontakt und es tut sich einfach nichts! Meine Fragen wären, ob die Hausverwaltung mir die Einsicht wirklich verbieten darf und welche Schritte ich nun am besten einleiten kann um endlich in die Unterlagen zu gucken.
Darf eine Hausverwaltung dem Mieter Akteneinsicht verbieten?
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