Ab welcher Fliesenhöhe darf man im Stehen duschen?

Hallo,

in Anlehnung an meine andere Frage heute morgen:

Vorhin war der Installateur wegen eines möglichen Wasserschadens bei uns und meinte, dass wir im Bad gar nicht duschen dürften, weil es nicht hoch genug gefliest ist (Mietwohnung).

Das ganze ist ein Wannenbad, bei der die Dusch-Einrichtung inkl. Stange schon bei Übernahme der Wohnung angebracht war. Die Fliesen gehen bis in eine Höhe von ungefähr 2m, also auch noch über die Duschstange hinaus. Darüber sind ungefähr 30cm Tapete. Ein paar Spritzer können also schon mal auf der Tapete landen, aber kein Wasserstrahl.

Ich hab jetzt schon einiges recherchiert, aber nur ein Urteil gefunden, bei dem davon die Rede war, dass nur halbhoch gefliest war (da kann ich das auch nachvollziehen).

Edit: Laut Aussage der Vermieter gibt es eine (neue?) Vorgabe, dass man ein Wannenbad nur zum Duschen nutzen darf, wenn alles bis oben gefliest ist, und dass eine Badewanne dafür mindestens 80cm breit sein muss. Eine schriftliche Bestätigung ihrerseits steht noch aus, ich habe sie mal um eine Kopie gebeten. Weiß da jemand was von?

Ich habe das Gefühl, dass sich der Installateur nur wichtig machen will, und die Vermieter dazu drängen, möglichst viel im Bad (oder im Haus) neu machen zu lassen, natürlich von ihm selbst. Daher die Frage: Gibt es irgendwo konkrete Vorgaben, wie hoch ein Wannenbad gefliest werden muss? Wenn ich mit den Vermietern darüber spreche, würde ich mich gerne auf etwas konkretes beziehen können.

Mietwohnung, Sanitär
Darf man eine Sanierung ablehnen, solange Säuglinge in der Wohnung sind?

Hallo,

uns steht vermutlich folgendes Problem ins Haus: In unserer Mietwohnung soll demnächst eine größere Sanierung durchgeführt werden, mit Austausch der Leitungen etc, evtl auch Beseitigung von Schimmel. Grobe Schätzung der Dauer: 4-6 Wochen, Startzeitpunkt noch offen.

In Kürze erwarten wir jedoch auch Nachwuchs, dem wir es gerade in den ersten Monaten nicht zumuten wollen, auf einer Dauerbaustelle zu leben, v.a. hinsichtlich möglicher Infektionen.

Daher die Frage: Kann man die Renovierung mit Verweis auf den Schutz der Kinder temporär ablehnen?

Edit:

Danke erstmal für die schnellen Antworten. Am besten erkläre ich es noch mal detaillierter.

Die Sache mit dem Schimmel ist noch nich ganz klar. Im Haus wurde vor 4 Wochen Feuchtigkeit in der Wand festgestellt. Noch dazu haben wir heute (nach 7 Jahren in der Mietwohnung!) vom Installateur gesagt bekommen, dass man in unserem Wannenbad eigentlich gar nicht duschen darf, mangels Fliesenhöhe etc.

Es ist nicht so, dass wir ein sichtbares Schimmelproblem in der Wohnung haben, dann würde ich natürlich auch sagen, dass das Vorrang hat.

Die Vermieter wollen das ganze jetzt aber offenbar dazu nutzen, den kompletten Sanitärbereich im ganzen Haus auszutauschen. Wurde uns heute gesagt, viel Vorlauf ist da also nicht möglich. Mit 2 Säuglingen mal eben in eine andere Wohnung zu ziehen ist auch nicht ohne.

Mit den Vermietern zu reden ist leider nicht so einfach, die haben sich eh' schon auf uns eingeschossen, unsachgemäße Nutzung der Wohnung etc.

Kinder, Wohnung, Mietrecht, Sanierung
Welche Unterschiede zwischen dem Zwischenzeugnis und dem finalen Zeugnis würdet ihr reklamieren?

Hi, ich habe einen ähnlichen Thread schon mal an anderer Stelle erstellt, aber ohne die Texte. Mein finales Zeugnis weicht (in meinen Augen) signifikant vom Zwischenzeugnis ab, das kann ich in der Form nicht akzeptieren (v.a. die Leistungsbeurteilung)

Welche Stellen würdet ihr reklamieren?

Zwischenzeugnis (nach 3,75 Jahren):

X besitzt ein überzeugendes, sehr fundiertes Fachwissen, das er stets sicher in der Praxis einsetzt. Er ist hoch motiviert, leistungsstark und zielorientiert. Durch sein ausgeprägtes analytisches Denkvermögen und seine sehr schnelle Auffassungsgabe findet er effektive Lösungen, die wir gewinnbringend einsetzen. Er arbeitet stets sehr gewissenhaft und genau, wobei er auch auf wichtige Details achtet.

So beweist er jederzeit äußerste Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und außerordentliche Qualität in seiner Arbeit. Auch unter stärkster Belastung behält er die Übersicht, agiert ruhig und überlegt.

Wir kennen ihn als teamfähige und kooperative Führungskraft, die ein beliebter und häufig frequentierter Ansprechpartner ist. X wird wegen seiner Kompetenz, Offenheit und Freundlichkeit sehr respektiert.

Wir sind mit seinen Leistungen stets in jeder Hinsicht sehr zufrieden. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist stets vorbildlich.

Final (nach weiteren 8 Monaten):

X verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das er zur Bewältigung seiner Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte.

Er hat sich innerhalb kurzer Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet. Er verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich. Er war sehr zuverlässig, und sein Arbeitsstil war stets geprägt durch sorgfältige Planung und Systematik.

X lieferte stets qualitativ und quantitativ gute Ergebnisse.

Dabei war er auch hohem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen.

Er galt als gute Führungskraft. Er förderte aktiv die Zusammenarbeit, förderte und informierte seine Mitarbeiter umfassend und delegierte Aufgaben und Verantwortungen in angemessenem Umfang. So erreichte er stets ein gutes Arbeitsergebnis.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei

Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis
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