Ich schreibe es einfach in Stichworten:

24.4.19 - Kündigung vom Vermieter - fristlos zum 23.5.19 und ordendlich zum 1.3.2020 bei mir am 27.4.19 eingetroffen. Kündigung ist wegen ANGEBLICHEN Nichtzahlung 2 Monatsmieten, was nicht stimmt. ( Meine Miete wurde wegen Mangel 2x gemindert, und Nebenkostenabrechnung ist ca 1700 Euro, Widerspruch wurde ignoriert)

1.5.19 ganze Summe inkl Miete für Mai überwiesen: Saldo 0,00 Euro, damit ich die fristlose Kündigung umgehe ! ( unter vorbehalt)

am 4.5.19 ein Fax geschickt dass fristlose Kündiung vom Tisch, da ich unter vorbehalt überwiesen habe, und dass ich ordentliche Kündigung zum kenntnis genommen habe !

Heute kam NOCH EIN EINSCHREIBEN EINWURF ( datiert 6.5.19), mit der Begründung, dass Schreiben vom 24.4.19 wegen Formfehler erlischt.

Formfehler: 24.4.19 stand, dass ich Garage und Laden räumen soll, aber ich besitze von denen KEINEN Laden und keine Garage.

neuen Einschreiben 6.5.19: Kündigung: Mietvertrag mit Mieträume muss geräumt werden.

Mir reicht euere Meinung, bzw. Antworten, ob Kündigung trotzdem unwirksam ist, weil ein Formfehler drin stand, auch habe ich ja die Summe am 1.5. überwiesen, sollte so am 2./3.5 drauf sein. Die "neue" Kündigung wurde ja erst am 6.5 geschrieben. danke!