Guten Tag

Vor genau einem Monat haben wir unserer Verwaltung gemeldet, dass wir Flecken auf der Wohnzimmerwand (zum Badezimmer angrenzend) entdeckt haben. Seither kamen unzählige Handwerker vorbei für Analyse- und Reparaturarbeiten. Die Wasserleitungen waren zu alt, somit sind wir als Mieter nicht selbst verschuldet und der Vermieter übernimmt die Kosten für die Reparatur der Leitungen und die Bautrocknung.

Nun hat sich zeitlich alles ziemlich in die Länge gezogen. Erst am kommenden Donnerstag beginnt die Trocknung, welche erneut ein paar Wochen dauern kann. Und bis die Wand und der Boden wieder geschlossen sind schätze ich erneut 3-4 Wochen. 

In dieser gesamten Zeit haben wir unser grosses Badezimmer nicht gebrauchen dürfen und das Wohnzimmer ist auch etwas verkleinert und weniger wohnlich aufgrund der Plastikabdeckung rund um die durchnässte Wand. Trotz der Plastikabdeckung verteilt sich Staub und Schmutz in der Wohnung...

Leider haben wir bei der ersten E-Mail (am 6.4.19) KEINE Frist angegeben, bis wann sie den Mangel behoben haben sollten. Deswegen stellt sich für uns die Frage:

Wie sollten wir idealerweise bei der Anforderung nach einer Mietzinsreduktion vorgehen? Haben wir auch ohne Fristvereinbarung gesetzlich ein Recht auf Mietzinsreduktion aufgrund von nicht selbstverschuldeter Mängel?

Vielen Dank für Ihre Antworten und Tipps!