Angenommen ein Ehepaar wohnt seit25 Jahren in einer
gemietete Eigentumswohnung.
Jetzt macht der Vermieter plötzlich eine Eigenbedarfskündigung geltend. Mit der Begründung, er möchte gerne in der Nähe der Deutschen Hauptstadt wohnen.
Der Ehepartner auf dessen Namen der Mietvertrag läuft, ist jedoch aufgrund seines attestierten Gesundheitszustandes und des Alters von ca. 79 Jahren nicht mehr in de Lage, einen Umzug durchzuführen,Mit welchen Weiterungen hat der Mieter zu rechnen? Wäre das Ehepaar insgesamt
gesundheitlich nicht in der Lage, einen Umzug durchzuführen, welchen Hilfsanspruch könnt es für den Fall eines richterlichen Räumungsurteils in Anspruch nehmen?
Danke für eine Information