Hallo. Ich habe schon seit geraumer Zeit Probleme mit der Hausverwaltung. So streiten wir uns noch um die Nebenkosten von 2018. Jetzt gab es 2019 einen Eigentümerwechsel.

Der neue Eigentümer hat nun per Amstgericht die Nebenkosten bei uns eingeklagt. Ist das so rechtens? Darf er aus Datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt in seinem Namen Forderungen anderer geltend machen?

Bisher waren wir nur mit dem alten Eigentümer und der Haudverwaltung in Kontakt.

Danke schon mal.