Hallo,

ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren abgeschlossen. Nun - da im Sommer/Herbst des Jahres Umzugspläne anstehen - habe ich mir gerade noch einmal den Mietvertrag geschnappt und bin über folgende Passage gestolpert:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2019. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 01.09.2021 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)."

Die Kündigungsfristen sind die gesetzlichen Fristen, sprich 3 Monate. Ich bin verwirrt:

Wenn die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist (3 Monate) erstmals zum 01.09.2021 für mich als Mieter zulässig ist, bedeutet das, dass ich erst ab dem 01.09.2021 kündigen und somit frühestens zum 01.12.2021 ausziehen kann oder bedeutet das, wenn ich rechtzeitig (3 Monate vorher) ordentlich kündige, ich zum 01.09.2021 ausziehen darf?