Kann mir der Geschädigte den Betrieb für die Reparatur vorschreiben?

In meiner Wohnung, in der Ich Mieter bin, habe ich ausversehen mein Waschbecken kaputt gemacht. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen, mit mehreren tausend Wohnungen. Meinen Vermieter und meiner Versicherung habe ich den Schaden gemeldet. Die Versicherung sowie der Vermieter erlaubt mir ein anderes Waschbecken einzubauen. Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden vom beschädigten Waschbecken, dazu benötigen die einen Kostenvoranschlag. Mein Vermieter nannte mir nach der Schadensmeldung ein Unternehmen welches die für die Reparatur beauftragen haben.
Bei diesen Unternehmen habe ich mir einen Kostenvornschlag für das beschädigte Waschbecken inklusive Einbau geben lassen (Rechnung für die Versicherung). Zudem habe ich mir einen Kostenvoranschlag für das Becken geben lassen welches ich gern haben wollte. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Einbaufirma total überteuerte Preise mir in Rechnung stellt, z.B. kostet das Waschbecken welches ich beschädigt habe laut UVP 154,70 Euro. Im stationären handeln, z.B. in Bauhaus 64 Euro, im Internet Handel kostet das Waschbecken zwischen 60 und 100 Euro (günstigster und teuerster Anbieter). Das Unternehmen möchte mir für das Waschbecken aber 184 Euro in Rechnung stellen (ohne Ab und Einbaukosten und An und Abfahrtkosten). Bei meinen gewünschten Waschbecken sieht die Preisgestalltung genauso überteuert aus. Preis liegt wieder über die UVP. Kein Händler verlang nicht ansatzweise soviel für das Becken als er. Die Firma, die von meinen Vermieter beauftragt wurde, weigert sich das ich das Waschbecken im Vorfeld selbst kaufe (kein Einbau von selbst organisierten Materialien) und die das dann einbauen.

Frage: kann mir der Vermieter als Geschädigter mir vorschreiben von welchen Betrieb ich das Waschbecken einbauen lassen muss ? Schließlich muss ich ja auch die Rechnung, bzw. den Schaden selbst bezahlen. Meine Versicherung konnte mir die Frage nicht beantworten.

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Sehr hoher Stromverbrauch als Anfangsverdacht verwertbar?

Hey Leute ich habe eine Frage zum Thema Stromverbrauch und Bitcoin MIning.

Ich produziere seit einiger Zeit Bitcoin und merke das ich mittlerweile echt viel Strom verbrauche. Ich habe mal gehört das bei einem zu hohem Stromverbrauch oder untypischen Stromverbrauch sofort die Polizei kommt und die Wohnung durchsuchen will ...

Ich bin der Meinung da ja hier kein Anfangsverdacht einer Straftat liegt bezüglich das Leib oder Leben eines Menschen gefährdet ist , gilt doch die unverletzlichkeit der Wohnung oder ?!

Wie sieht das also aus ..

Darf die Polizei wenn bspw. mein Vermieter sagt da verbraucht jmd viel Strom .. ?

Bin ich meinem Vermieter auskunftspflichtig für was ich den Strom nutze .. ?

Wenn die Polizei vorbeikommen würde, müsste ich sie reinlassen (ohne Durchsuchungsbeschluss) damit sie sich überzeugen das hier keine Straftat vorliegt ?

Könnte mein Vermieter mich dazu zwingen ihn hereinzulassen ?

Wenn die Polizei mein Mining Rig sehen würde, wenn ich sie reinlassen würde oder sie selbst reingehen würde, was würde dann passieren ?

Dürften Sie den MIning Rig einfach beschlagnahmen, anfassen, genauer ansehen .. ?

Vielen Dank &

LG :)

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Unberechtige Abmahnung?

Hallo,

Wir hatten vor ein paar Wochen das Problem, dass die Angehörigen/ Freunde von bestimmten Nachbarn unseres Hauses immer wieder auf unserem Parkplatz standen. Mein Freund hat diejenigen dann darauf angesprochen und darum gebeten, dies zu unterlassen. Ein Ehepaar kam ihm dann direkt blöd und meinte ihre Angehörigen können parken wo sie wollen. Seitdem ist mein Partner ihnen wohl ein Dorn im Auge, obwohl er im Recht war.

Nun haben sich scheinbar genau diese Mieter zusammengetan und sich beim Vermieter beschwert, wir wären unerträglich laut. Was definitiv nicht stimmt. Wir sind beide sehr ruhige Menschen und achten auf unsere Mitmenschen.

Der Vermieter teilte uns dann vor zwei Wochen mit, dass die Nachbarn sich beschwert haben und er uns darauf hinweisen soll. Wir haben ihm gesagt, dass diejenigen doch mit uns persönlich sprechen sollen und wir uns keiner Schuld bewusst sind. Dennoch haben wir ab diesem Moment wirklich noch extremer auf Ruhe geachtet. Haben sogar ab 22 Uhr nur noch geflüstert, womit wir uns schon unfassbar unwohl gefühlt haben.

Heute stand dann tatsächlich der Vermieter mit einer Abmahnung an der Tür. Darin steht, der Lärm wäre laut den Mietern nicht mehr aushaltbar und diese wollen die Polizei verständigen. Sollte sich nicht sofort etwas ändern, würde uns die Wohnung fristlos gekündigt werden. Wir haben dem Vermieter nochmal erklärt, dass wir selten zu Hause sind und uns sehr leise verhalten. Dieser meinte aber nur, ihm wären die Hände gebunden, wenn sich mehrere Mieter beschweren.

Können wir etwas gegen diese unberechtige Abmahnung tun?

Und was ist, wenn es tatsächlich zur fristlosen Kündigung kommt? Wir haben ja keine Beweise dafür, dass wir leise sind...?

Muss im Vetrag etwas von Ruhezeiten stehen?

Dazu muss ich noch erwähnen, dass es in unserer Gegend sehr schwer ist, eine Wohnung zu finden.

Bitte um eure Hilfe.

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Kann ich bei einer vom Vermieter gesperrten Balkontür das Schloss entfernen damit sie sich ganz öffnen lässt?

Vor ca. einem Jahr (!) wurden in den Wohnungen des Mehrfamilienhauses in dem ich zur Miete wohne Balkontüren eingebaut. Da der entsprechende Balkon noch immer auf sich warten lässt, wurden besagte Balkontüren unten links mit einem Schloss versehen, wodurch sich diese nur noch kippen lassen.

Da ich im 1. OG wohne und die Türen von unten nach oben eingebaut wurden, wurde meine Tür von außen komplett verdreckt, sodass man kaum noch durchgucken kann. Da sie sich aber nicht ganz öffnen lassen, kann ich sie nicht putzen und muss seit einem Jahr jetzt mit einem riesigen, verdreckten Fenster leben. Auf Nachfrage beim Vermieter wollen sie die Tür auch nicht extra dafür aufschließen lassen.

Das besagte Schloss (zu dem ich natürlich keinen Schlüssel besitze) hat eine kleine Einbuchtung wo man z.B. mit einer Büroklammer einen kleinen Knopf drücken kann. Kann man sich vorstellen wie beim Router zum Resetten oder bei manchen Smartphones wo man die SIM-Karte herausnehmen kann. Ich vermute, dass man dort das Schloss im Falle des Schlüsselverlustes öffnen könnte.

Meine Frage ist nun ob ich mit irgendwelchen Konsequenzen vom Vermieter rechnen muss, sollte ich dieses Schloss entfernen. Das Fenster strotz wirklich vor Dreck (seit einem Jahr!), aber wenn ich deswegen Strafe zahlen müsste, könnte ich wohl doch noch etwas damit leben.

Nachtrag: Die Balkontür wird von einem formschönen Holzbrett begleitet wodurch man, selbst wenn man es versucht, nicht aus dem Fenster fallen könnte.

Technik, Mietrecht, Schloss, Mieterrecht, Balkontür
In wie weit bin ich verpflichtet die Nachmietersuche meines Vermieters zu unterstützen?

Hallo zusammen :) 

Ich bräuchte etwas Hilfe was die Suche eines nachmieters angeht, weil ich da ein paar Probleme mit meinem Vermieter habe 😅 vielleicht kann mir ja hier einer helfen und mir vielleicht ein paar Fragen beantworten… 

Ich ziehe im September aus dem schönen Düsseldorf nach Aachen, weil ich dort studieren werde.

Ich habe meinen Mietvertrag auch gekündigt, da ich die Zusage aber noch nicht früh genug hatte, läuft mein Mietvertrag noch bis Ende Oktober. Deshalb suche ich einen Nachmieter zum 01.10.2021, um die Miete für Oktober nicht zahlen zu müssen. Alles kein Problem, habe mit meinem Vermieter gesprochen, er war einverstanden. Ich habe auch gefragt, ob es irgendwelche Ansprüche an den Nachmieter gibt, er sagte mir im Juni, dass er die nicht hätte.

Jetzt habe ich letzte Woche die anzeige geschaltet und mein Vermieter rief mich an, dass er jetzt doch einige Anforderungen an den Nachmieter habe:

  1. er möchte nur Frauen als Nachmieter, da in dem Haus nur Frauen wohnen und wenn ein Mann einziehen würde "würde dieser sofort versuchen sich durch das ganze Haus zu schlafen"
  2. gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung "aber Einwanderer in zweiter Generation sind schon in Ordnung"
  3. keine Auszubildenden, denn ein Nettogehalt von min. 2000 Euro sollte vorhanden sein
  4. keine Studenten, denn "die feiern nur, das artet dann aus"
  5. kein Jobcenter, kein Amt, kein WBS, keine Bezahlung durch die Eltern

Versteht mich bitte nicht falsch, ich weiß, dass er so viele Nachmietervorschläge ablehnen darf wie er möchte. Allerdings kann ich diese Anforderungen nicht guten Gewissens unterstützen und habe auch meine Zweifel, ob das so in Ordnung ist. 

Jetzt sind meine Fragen folgende: 

  1. Muss ich seine Kriterien unterstützen? Ja ich weiß er darf alles ablehnen, aber gilt das auch, wenn die Anforderungen sagen wir mal fraglich sind? 
  2. Ich bin mittlerweile schon so weit, dass ich einfach die Miete für Oktober bezahlen würde, nur um nichts damit zu tun zu haben. Allerdings muss ich im Oktober ja schon studieren und kann nicht ständig nach Düsseldorf kommen um Besichtigungstermine möglich zu machen. Wieviele Termine pro Woche muss ich möglich machen? Und kann ich auch sagen, dass ich das nur am Wochenende machen möchte? 

Nur um das einmal zu verdeutlichen, wir reden hier von einer 25 Quadratmeter Wohnung, ohne Küche, ohne Garten, ohne Balkon und im Erdgeschoss. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wirklich was er sich da vorstellt.

Vielleicht hatte einer von euch ja schon einmal einen ähnlichen Fall und könnte mir helfen :) 

Finanzen, Mietrecht, Diskriminierung, Nachmieter
Kann die Hausverwaltung verbieten, mein Rad auf der Terrasse abzustellen, weil sich eine Mieterin darüber beschwert, dass wir an ihrer Terrasse vorbei gehen?

Moin moin. Ich wohne mit meinem Lebenspartner in einem Mehrparteienhaus und wir haben eine sehr anstrengende Nachbarin, die sich über alles und jeden bei der Hausverwaltung (niemals persönlich) beschwert. Ich wohne im Erdgeschoss und habe eine Terrasse mit Schuppen, neben der ein gemeinsames Grünstück langführt. Auf der Terrasse stelle ich seit ca. 2 Jahren mein Fahrrad ab, da der gemeinsame Fahrradschuppen ständig offen war, dort Räder geklaut und umgeschmissen wurden, meine Klingel wurde kaputt gemacht, etc. Um mein Fahrrad abzustellen, fahre ich das kurze Stück über den Rasen.

Die Nachbarin hat nun bei der Hausverwaltung eine Beschwerde deswegen eingereicht und diese mich kontaktiert. Ich solle mein Rad doch in den Schuppen stellen, da dieser nun einen Türknauf von außen hat, der Diebstähle verhindert.

Aber es ist doch ein gemeinsames Grünstück und ich habe einen Schuppen, wo ich die Räder auch verstaue und es ist meine Terrasse? Dann werde ich doch wohl mein Fahrrad auf meiner Terrasse abstellen können, bzw. muss ich ja auch für Dinge, die im Schuppen verstaut werden, außen rum gehen.

Ich fühle mich durch diese Nachbarin echt eingeschränkt und es kann doch nicht sein, dass die Hausverwaltung sich ganz ihren Beschwerden gibt und sie deshalb immer wieder irgendwelche neuen Vereinbarungen einführen, nur weil EINE Person sich über alle anderen beschwert.

Edit:

In dem Telefonat mit der Hausverwaltung kam nun raus, dass diese sich um die Fahrradschuppensituation kümmern wird, sodass alle Räder, die entweder kaputt sind oder dort nicht hingehören, entsorgt werden und so der Platz für unsere Räder geschaffen werden.

Bezüglich der Nachbarin haben sie noch mal erwähnt, dass wir uns in ihre Lage reinversetzen sollen, wenn dort ständig Leute lang gehen (dass es nur maximal 8 Sekunden am Tag sind, hat die nicht interessiert). Wir stellen jetzt unsere Räder weiterhin auf der Terrasse ab, solange keine Lösung da ist und schieben sie halt durch die Hecke - mit Ankündigung.

Zufrieden bin ich mit der Lösung nicht.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Terrasse, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit
"Besenrein" im Mietvertrag, und die Tapete und Schäden vom Vormieter?

Also vorweg sollte ich sagen, dass ich mir natürlich auch schon ähnliche Fragen angesehen habe, aber die Antworten gehen immer etwas auseinander. So wie ich es bisher verstanden habe, heißt Besenrein nur den Boden reinigen.

Ich beschreib Mal kurz meinen Fall. Ich ziehe Ende diesen Monats nach 2 Jahren aus der unteren Wohnung in einem Haus aus. Über mir wohnt mein Vermieter. Vor mir hat mein Opa in der Wohnung gewohnt (fast 15 Jahre) und ohne dessen Worte an meinen (noch) aktuellen Vermieter, hätte er die Wohnung wohl eher als große Abstellkammer genutzt.

Als ich eingezogen bin (mein Opa ist in eine Seniorenwohnanlage),war hier alles voller Dreck. Überall waren Nikotin-Reste, Müll, alte Möbelstücke, der Boden war dreckig, die Türen etc.Es gab ja einen Grund wieso meinem Opa so eine große Wohnung zu viel geworden ist. Eigentlich übernimmt man eine Wohnung ja sauber, aber ich hab mich damals einfach darum gekümmert weil ich ungerne Streit verursache und mein Vermieter ja auch einfach nicht hätte vermieten können. In einem Raum musste ich auch den Boden erneuern, Rauchmelder gab es sowieso nie. Eine Heizung stand vorher schon auf... Backsteinen? Also die wurde nie richtig befestigt. Außerdem wurde mir zwar der Keller vermietet, aber da mein Opa dort noch mehr Müll gelassen hat - Konnte ich ihn nie nutzen.
Als ich eingezogen bin hab ich nur einen Flur weiß gestrichen. Die Küche habe ich nie gestrichen (sie ist also von meinem Opa noch fleckig "weiß"), im Schlafzimmer ist eine Wand Schwarz/Glitzer Tapeziert, eine andere Wand ist zum Teil Magenta. Im Büro sind auch circa 75% Magenta. Das kurz als "Background".

Im Mietvertrag steht nur "Besenrein". Mein Plan war es jetzt auch wirklich nur den Boden und vielleicht groben Dreck zu reinigen. Wo ich nachlese ist sich niemand sicher wie weit Besenrein geht. Ich kann mir nicht vorstellen dass er die Wohnung nochmal vermietet (sie ist einfach nicht im Zustand dafür, die Heizung fällt immer wieder aus, die Fenster gehen manchmal nicht richtig zu etc). MUSS ich dann also weiß streichen oder neu tapezieren? Und in wie fern bin ich für die Schäden meines Opas verantwortlich? Eine richtige Schlüsselübergabe oder Besichtigung gab es nicht, ich hab den Schlüssel von meinem Opa bekommen und damals dann einige Wochen nur geputzt und aufgeräumt.

In einem Raum hängt die Tapete inzwischen auch von der Wand ab bzw zum Teil ist eine zweite darüber, da es dort wohl zu Zeiten von meinem Opa Wasserschäden gab (unter der Tapete siehts auch bös' nach Schimmel aus, aber mein Vater meinte das wäre getrocknet und nicht schädlich). Ich würde ungern noch mehr in die Wohnung stecken, als ich bisher schon musste, gerade die Schäden welche ich nicht Mal verursacht habe.

In meiner Zeit hier war ich sehr rücksichtsvoll, auch wenn es oben Mal laut wurde, weil ich Streit mit dem Vermieter gerne aus dem Weg gehe. Es wäre schön wenn ich es auch so beenden kann. Kennt da jemand eine rechtliche Lage/Gesetz, die ich im Notfall nennen könnte?

Mietrecht, Auszug, Mieterrecht
Ab wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Ich habe Schimmel, Feuchtigkeit und Salzausblühungen in der Wohnung, was nach dem Hochwasser alles aufgetreten ist. Dies betrifft lediglich eine Wand, welche unterhalb der Erdoberfläche liegt (Souterrainwohnung) Nachdem ich dies bemerkt habe, hatte ich alles per Fotos dokumentiert und meinem Vermieter eine Mängelanzeige per Post geschickt sowie ihn angerufen und eine Email geschrieben. Er hat sich jetzt über 1 1/2 Wochen später gemeldet und für Ende dieser Woche einen Termin mit einer Architektin gemacht. In dieser Zeit hat sich der Zustand der Wohnung enorm verschlechtert. An der betroffenen Wand ist die Tapete abgefault, überall kommt der schwarze Schimmel raus und der ganze Boden liegt voller Salz. Ich habe ihn darüber informiert, dass ich den schwarzen Schimmel bereits jetzt mit Ethanol vorbehandeln werde, aber da das ganze Mauerwerk betroffen ist, macht das wenig Sinn.

Am Telefon sagte er, dass meine Versicherung das zahlen muss. Wie gehe ich damit jetzt um? Und wieso holt er eine Architektin, die das Haus nicht mal gebaut hat? Wäre ein Gutachter da nicht angebracht? Oder kann eine Architektin ebenfalls ein Gutachten erstellen?

Wenn mein Vermieter sich weigert dagegen etwas zu unternehmen und die Kosten zu tragen, wäre es dann sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Was sind da meine rechtlichen Möglichkeiten?

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Gesundheit und Medizin
Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

Miete, Recht, Mietrecht, Rechte, Mietvertrag, Gartenarbeit, Gartenpflege, Mietverhältnis, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Kurz vor Auszug Diebstahl am Dachboden?

Guten Morgen,

ich ziehe nächsten Samstag aus und habe heute gemerkt, dass aus meinem Dachbodenabteil Sachen verschwunden sind. Ich dachte, ich hätte abgeschlossen und war ewig nicht mehr oben.

Entwendet wurde eine Parrot Drohne (noch OVP ) und ein großer Beutel mit Schuhen( Der Wert insgesamt etwa 450 Eur). Außerdem war das Fenster auf - auf dem Boden liegen viele tote Wespen und Fliegen und es ist ein Wasserschaden am Boden sichtbar. Also jemand hat mit Absicht mir Schaden zufügen wollen.

Ich habe geplant das Dach am Dienstag entrümpeln zu lassen - falls ich Anzeige erstatte, wird die Polizei bis Dienstag fertig dort??

Außerdem habe ich einen Anfangsverdacht: Eine russische Nachbarin, war sehr fies mir gg.. weil ich die Hausordnung ihr zufolge nicht richtig mache. Später verschwanden Briefe aus dem Briefkasten, Kleidung die zum Trocknen oben war, lag anders rum. Wenn ich Hausordnung draußen hatte, wurde extra Müll verschütett: der ganze Weg voller zerbröselter Kekse u. Styropor und Schalen von Sonnenblumenkernen, die nur Russen knabbern. Sogar ein Beutel mit Windeln wurde aufgerissen und lag herum!

Was wird da auf mich zukommen, wenn ich Anzeige erstatte (ich möchte nicht dass alle Nachbarn meinetwegen zur Polizei müssen). Werden Sie von der Frau Fingerabrücke abnehmen? Sollte ich die Entrümpelung absagen?

Wäre es wichtig, dass ich Anzeige erstatte, für den Fall dass ich für den Schaden am Boden aufkommen muss?? Oder bringt mir da die Anzeige nichts??

(Hausratversicherung habe ich gekündigt).

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Polizei, Recht, Mietrecht, Diebstahl
Mietwohnung - wer kümmert sich um Grünschnitt?

Liebe Community,

Mein Freund und ich wohnen zurzeit in einer Mietwohnung im Erdgeschoss OHNE Gartennnutzung oder Balkon. Es gibt auch keinen Vorgarten, sondern lediglich einen Strauch neben unserer Eingangstür. Neben uns wohnen unsere Vermieter (Reihenhausähnlich).

Nun ist es so, dass dieser Strauch neben der Haustür so groß wird, dass seine Zweige unseren Wohnungseingang behindern. Wir wollten erst ein paar einzelne Zweige abschneiden, aber es ist ja nicht unser Busch und er steht auch vor dem Fenster unserer Vermieter und damit nicht mal "auf unserer Seite". Somit haben wir uns erstmal damit abgefunden und nicht fremdes Eigentum beschnitten. So weit so gut.

Nun ist es aber so, dass auch eines unserer Fenster allmählich unter dem wuchernden Grünzeug leidet, da an der Hauswand Efeu wächst und nicht geschnitten wird. Mittlerweile geht deshalb nicht mal mehr der Rolladen runter. Das hat uns dann schon mehr gestört, also haben wir die Vermieter kontaktiert. Diese meinten dann, wir sollten uns selbst drum kümmern, wenn es uns stört, dass das Fenster zuwächst. Wir haben dann erklärt, dass wir weder die richtige Ausrüstung besitzen, noch irgendwas mit dem Grünzeug, das vor dem Haus oder wie der Efeu im Garten wächst, zu tun haben. Im Mietvertrag steht ausdrücklich KEINE Gartennutzung, aber da sowas wie Grünschnitt oder Gartenarbeiten nicht im Vertrag erwähnt werden, sind wir uns jetzt uneinig, wer für den Schnitt dieser lästigen Pflanzen zuständig ist.

Wer muss sich darum kümmern. Wir als Mieter oder die Vermieter als Eigentümer?

Vielen Dank schon mal!

Wohnung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermietung, Gartenarbeit
Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

Hallölchen !

Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :

Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :

Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?

Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.

kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?

Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.

Ich danke euch allen im Voraus.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermietung, Mietvertrag, Zwischenmiete, Wohngemeinschaft WG

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