In meinen Mietvertrag steht das beide Vertragspartner ein längerfristiges Mietverhältnis anstreben.Der Vermieter verzichtet für einen Zeotraum von 3 Jahren und 9 Monaten ab Vertragsabschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (Eigenbedarf,Teilkündigung, Verwertungskündigung etc).Die Kündigung kann somit frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.

Ist diese Klausel im Ernstfall wasserdicht??

Ich hab gehört das es nur geht wenn beide verzichten.