Hallo zusammen,

im Mietvertrag ist verankert, dass die Treppenhausreinigung durch den Mieter durchzuführen ist. Ansich kein Problem, wird auch Nachweislich (Reinigungsplan mit Unterschriften) durchgeführt.
Jetzt wurde scheinbar von heute auf Morgen von der Wohnungsgesellschaft ein Externer Dienstleister damit beauftragt.
Dieser soll angeblich auch schon Reinigungen durchgeführt haben, wovon man aber nichts sieht.
Meine Frage sind:
Darf der Vermieter das?
Wer muss die Kosten für diesen Dienstleister tragen?
Muss da nichts schriftliches vom Vermieter kommen, dass es jetzt jemand übernimmt?

Ich hoffe, das ganze ist verständlich :)