Hallo,

folgender Fall ist bei uns eingetreten:

Ich und mein Partner sind diesen Monat in eine neue Wohnung gezogen.

Wir haben einen zweiten Kühlschrank angeschafft und auf dem überdachten und geschützten Balkon aufgestellt, bis wir eine bessere Lösung gefunden haben (der Balkon hat nur eine offene Seite, der Rest ist komplett zu).

Heute erreichte uns eine E-Mail der Hausverwaltung, das Aufstellen des Kühlschrankes auf dem Balkon ist nicht gestattet und dieser ist sofort zu entfernen. Kein Problem, machen wir. Allerdings befand sich im E-Mail Anhang ein Foto aus einer gegenüberliegenden, höhergelegenen Wohnung auf unsere Balkon.

Dort kann man den Kühlschrank erkennen, sowie unsere zum Trocknen aufgehängten Unterhosen.

Der Balkon hat große Glasfenster zum Wohnzimmer. Zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme waren die Rollläden unten. Uns wurde so aber bewusst, dass man theoretisch von da oben schön in unsere Wohnung schauen kann.

Wir empfinden das als sehr unangenehm, einen Vermieter zu haben, der sowas tut. Auch wenn man zu dem Zeitpunkt der Aufnahme nicht in die Wohnung sehen konnte, so fühlen wir uns sehr in unserer Privatsphäre verletzt und können nicht ausschließen, dass der Vermieter uns bei geöffneten Rollläden beobachtet oder Fotos macht.

Darf der Vermieter dies? Haben wir hier eine rechtliche Grundlage?

Es ist schade, dass der Einzug in die neue Wohnung so beginnt, aber wir haben keine große Lust, mit so einem Vermieter zu leben. Man hätte auch einfach klingeln und mit uns reden können.