Sers,
ich hab einen Mieter in einer EG-Wohnung, der ein 1/2 m³ Müll neben seiner Wohnungseingangstür seit 7 Tagen lagert. Ich habe den Mieter bereits ohne Fristsetzung vor 4 Tagen ermahnt, seinen Müll eigenverantwortlich zu entsorgen. Bisher existiert das Problem noch. Kann ich, nach einer ersten Fristsetzung, den Müll entsorgen lassen und die Kosten hierfür dann den Mieter in Rechnung stellen?
Freundliche Grüße