Hallo ihr Lieben,

meine Eltern besitzen zwei Mehrfamilienhäuser, die bisher vermietet waren. Nach dem Auszug einer Mietpartei sind sie nun selbst in eine ihrer EG-Wohnungen gezogen.

Jetzt haben wir ein (teures) Angebot unserer Abrechnungsfirma erhalten, die den Austausch des Wärmemengenzählers beinhaltet (da die Eichfristen abgelaufen sind). Da wir aber nicht an uns selbst eine Abrechnung formulieren, stellt sich die Frage ob ein geeichtes Gerät auch für Eigentümer Pflicht ist, die den Wohnraum selbst beziehen und in keinem Mietverhältnis stehen.

Ich konnte im Internet nichts dazu finden, da immer nur die Rede von Mietern und Vermietern ist. In diesem Fall ist aber Verbraucher=Eigentümer.

Vielen Dank und Liebe Grüße,

Pina