Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

Ich habe eine Frage zum Mietrecht, speziell zur Kündigung eines Mietvertrages.

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).

Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?) in dem Fall, dass man noch vor Beginn des Mietverhältnisses feststellt, dass man - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung doch nicht beziehen möchte/kann?

Bedarf das einer regulären Kündigung? Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1) oder erst ab dem Beginn des Mietverhältnisses (Fall 2)?

Im ersten Fall könnte man ja zum Beispiel im Februar die Kündigung aufsetzen, die drei Monate später, also zu Ende Mai 2015 in Kraft treten würde, so dass man keinen Cent an Miete bezahlen müsste. Im zweiten Fall hieße es aber, dass man auf jeden Fall die ersten drei Monate Miete bezahlen muss (auch wenn man jetzt schon kündigt), da die Kündigungsfrist am 1. Juni beginnt.

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Danke im Voraus!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, ein inaktives Konto regelmäßig zu kontrollieren?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

Ich habe vor etwa einem Dreivierteljahr ein neues (Zweit-)Girokonto eröffnet, welches ich im Endeffekt nie genutzt habe. Das Konto ist kostenlos, es war kein Geld darauf und ich habe es einfach ruhen lassen, ohne jemals den Kontostand abzurufen - denn wie gesagt, es war ja kein Geld drauf und ich habe das Konto nie für irgendwelchen Geldverkehr genutzt.

Nun habe ich einen Brief von der Bank bekommen mit der Mitteilung, dass das Konto sich im Minus befindet. Ich habe nachgeschaut und entsetzt festgestellt, dass sich seit etwa einem halben Jahr Gebühren und damit zusammenhängend Dispo-Zinsen angesammelt haben! Dagegen habe ich natürlich gleich Widerspruch eingelegt.

Dass die Gebühren fälschlicherweise erhoben worden sind, hat mir dir Bank mittlerweile selbst bestätigt. ABER sie weigert sich, die Gebühren zu streichen, da ich "sofort" hätte reagieren müssen und es jetzt zu spät sei. Ich dagegen finde diese Argumentation ziemlich frech - werden denn zu Unrecht erhobene Gebühren plötzlich rechtens, nur weil ein gewisser Zeitraum verstrichen ist?

Ich meine: Wenn ich ein kostenloses, leeres Konto besitze, welches ich nicht aktiv nutze, dann komme ich ja nicht auf den Gedanken, dass sich da irgendwelche Gebühren angesammelt haben könnten, und aus diesem Grund schaue ich mir auch nicht einmal im Monat den Kontostand an, damit ich im Fall der Fälle rechtzeitig Einspruch erheben kann. Das sind meine rein intuitiven, "logischen" Gedankengänge.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, den Kontostand regelmäßig zu kontrollieren, auch wenn das Konto nicht aktiv genutzt wird? Ist die Bank im Recht, wenn sie meint, die Gebühren (und Zinsen) nun eintreiben zu dürfen?

Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten von Menschen, die sich in der Materie auskennen, freuen! Danke im Voraus!

P.S.: In den AGB der Bank bin ich diesbezüglich noch nicht fündig geworden...

Gebühren, Bank, Recht, Dispokredit, Girokonto, Konto, Frist, Kontoführungsgebühr, Kontoüberziehung
Zweitkatze ja oder nein für eine "Einzelgänger-Katze"?

Hallo liebe Community,

ich brauche mal einen Rat von Menschen, die sich mit Katzen auskennen und Katzen verschiedenen Charakters kennen. Es geht um die Frage ob ich mit eine zweite Katze zulegen oder es meiner jetzigen Katze zuliebe lieber sein lassen sollte.

Die Situation: Ich wohne in einer WG, meine Katze ist weiblich, kastriert, 2 1/2 Jahre alt und eine Wohnungkatze. (Ich weiß, dass man Wohnungskatzen nicht alleine halten sollte, aber als ich sie mir damals angeschafft habe, habe ich mit meinem Ex-Freund zusammen gewohnt, der keine zwei Katzen haben wollte...)

Nun hatte mein letzter Mitbewohner, der etwa ein halbes Jahr lang hier gewohnt hat, auch eine Katze (weiblich, 4 Jahre). Die beiden Katzen sind niemals richtig dicke Freunde geworden, haben sich aber toleriert und weitgehend auch akzeptiert, auch mal miteinander gespielt oder gerauft. Ich hatte aber immer den Eindruck, dass meine Katze stets angespannt war, wenn die andere Katze in der Nähe war. Seit mein Mitbewohner und seine Katze ausgezogen sind, merke ich, dass meine Katze richtig aufblüht! Sie spielt viel entspannter, ist viel verschmuster, sucht viel häufiger Körperkontakt zu mir als früher. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass sie mehr menschliche anstatt kätzische Gesellschaft braucht! Ich muss noch dazu sagen, dass sie ab und an tageweise auch Kontakt zu anderen Katzen hatte und da auch meist eher auf Distanz blieb und die andere Katze (bzw. anderen Katzen) aus sicherer Entfernung heraus beobachtet hat.

Nun kommt das Dilemma: Ich möchte demnächst (spätestens in einem halben Jahr) gerne in eine eigene Wohnung ziehen, wo meine Katze und ich also nur zu zweit wären. Und ich fürchte, dass sie dann vereinsamen würde! Denn ich bin mehrmals die Woche an der Uni oder bei der Arbeit und übernachte manchmal bei meinem Freund - das heißt, die Katze wäre in dieser Zeit ganz alleine zuhause und das ist natürlich nicht gut.

Ich würde mir gerne eine zweite Katze anschaffen, habe jedoch Angst, dass ich meine erste Katze damit unglücklich mache, weil sie ja eher eine "Einzelgängerin" zu sein scheint! Was denkt ihr? Glaubt ihr, es könnte funktionieren, sie an eine andere Katze dauerhaft zu gewöhnen? Und wenn ja, wie stelle ich das am besten an? Ist es besser eine Katze oder ein Kater dazuzuholen? Und dann am besten ein kleines Kätzchen, damit es bei meiner Katze ggf. "Muttergefühle" weckt, oder?

Danke im Voraus und Entschuldigung, dass es so ein langer Text geworden ist!

Katze, Hauskatze, Katzenzusammenführung, Einzelhaltung, Zweitkatze
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