Hallo,

ich habe vor kurzem eine neue Wohnung bezogen. Im Mietvertrag steht, dass zur Grundausstattung eine Wasch-Trockenmaschine gehört. In der Wohnung gibt es dafür aber keinen Anschluss. Der Vermieter wollte nun, dass ich meine Wäsche bei den Nachbarn in einer WG bei 6 Studenten wasche. Das wäre sowieso ziemlich nervig, da man bei denen dann immer auch klingeln muss usw. Auf jeden Fall haben diese Studenten sich beim Vermieter natürlich beschwert. Heute morgen bekam ich nun eine Mail von ihm, in der mir 2 Vorschläge macht: 1. Die Waschmaschine bei wieder anderen Nachbarn zu waschen (ebenfalls eine 6er-WG, die sich beschweren wird) 2. Er wäre damit einverstanden, den Mietvertrag aufzulösen.

Jetzt komme ich auf den Mietvertrag zurück und habe folgende Frage:

Kann ich darauf bestehen, dass in meiner Wohnung eine Waschmaschine installiert wird, denn im Mietvertrag steht eindeutig, dass eine solche zur Grundausstattung gehört? Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Ich hoffe auf gute Antworten!