Folgende Geschichte:

Neben einem 5-stöckigen ca. 100 Jahre altem Gründerzeit-Mietshaus wird neu gebaut. Eine Riesenbaustelle.

Das Haus, welches direkt neben dem alten Mietshaus stand, wurde hierfür abgerissen. Man hat dann da Stahlträger als Stützwand in den Boden gerammt, für eine Tiefgarage ausgeschachtet und dann das neue Haus obendrauf gebaut. Anschließend wurden diese Stahlträger teilweise wieder entfernt. Der Abriss des Hauses, das Einrammen der Stahlträger sowie deren Entfernung ging mit sehr starken Erschütterungen und Vibrationen einher.

Durch den ganzen Prozess sind in dem Mietshaus in den unteren Geschossen deutliche Risse in den Wänden aufgetreten. Der Bauunternehmer hat einen neutralen Gutachter beauftragt, der auf etwaige entstandene Bauschäden an den Nachbarhäusern prüft.

Jetzt hat der diese Risse dokumentiert und die Baufirma läßt diese nun wieder verspachteln.

Und jetzt dazu die Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es, dass durch die Erschütterungen und Risse die Bausubstanz und der Wert des alten Hauses beeinträchtigt wurde?

Reicht das denn aus, wenn da diese Risse da einfach nur verspachtelt werden? Die ziehen sich doch durch die ganze Wand und werden dann nur oberflächlich wieder verschlossen. Der Riss aber bleibt doch weiterhin in der Wand. Steht dem Eigentümer des Mietshaus da irgendeine Form der Entschädigung zu?

Würdet Ihr denken, dass dieser neutrale Gutachter auch wirklich neutral arbeitet, obwohl er eben von dem Bauunternehmer beauftragt und bezahlt wird? Sollte man da als Eigentümer einen eigenen Gutachter beauftragen? Wie teuer mag so was sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe.