Vor Abschluß des Mietvertrages bat mich der Vermieter um eine Bankauskunft, die ich auch erbrachte. Ein paar Wochen später kam die Rechnung meiner Bank für die Bankauskunft, die der Vermieter gewollt hatte: 24,62 Euro.

Nie im Leben hätte ich meine Bank um eine Bankauskunft gebeten - ich weiß ja, wie liquide ich bin - das war allein die Idee von meinem jetzigen Vermieter, der - klar! - sich ohne diese Bankauskunft nicht sicher genug fühlte.

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, wer solche Gebühren letztendlich zu zahlen hat? Denn ich habe die Bankauskunft ja nur allein auf Verlangen des Vermieters von meiner Bank verlangt!