Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.