Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung

Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.

Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"

Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

Miete, Mietrecht, Nachbesserung, Wohnungsübergabe
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