Hallo,

ich bin Empfängerin von Leistungen des SGB XII aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Ich bin 28 Jahre alt und auf der Suche nach einer kleinen Wohnung. Nun habe ich ein Brief mit einem Wohnungsangebot bekommen. So weit, so gut..

Jedenfalls steht jetzt im Brief, dass die Geschäftsanteile einer 2-Raum-Wohnung bei 2.400 Euro liegen. Beim Amt wurde mit dann heute mitgeteilt, dass es darlehensweise bezahlt werden würde. Meine Frage ist nun: Wie meinen die das? Also, muss ich da selbst etwas vom Regelbedarf abzwacken oder geht vom Regelsatz nur ein gewisser prozentualer Betrag ab, damit die das überhaupt auf diese Art und Weise handhaben? Ich verstehe das nicht so genau....

Außerdem zum Wohnungsangebot gehörend:

Wohnung: 52,10 m² Wohnfläche

Grundmiete: 245,00 Euro

Betriebskosten kalt: 55,00 Euro

Betriebskosten warm: 50,00 Euro

Gesamtmiete 350,00 Euro

Im Vergleich dazu nun das, was das Amt mir bewilligen würde ( in meiner Wohngegend ) :

Wohnung: 50m² Wohnfläche

Grundmiete: 225,00 Euro

Betriebskosten kalt: 61,50 Euro

Betriebskosten warm: 69,00 Euro

Gesamtmiete: 355,50 Euro

Nun meinte die nette Dame vom Amt, die Wohnung sei in der Grundmiete mit 20 Euro zu teuer und dementsprechend ungeeignet für mich. Scheinbar waren die 2,10 m² nich wirklich von großer Bedeutung, weil theoretisch wäre die Wohnung zu groß für mich alleine (wenn mans mal so betrachtet..).

Eigentlich hätte das Amt 5,50 Euro gespart wenn sie mir die Wohung geben würden. Als ich dort saß, ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohung, für die ich mich interessiere eigentlich um 5,50 Euro günstiger ist als das, was die sich eben vorstellen. Kann mir das bitte einfach mal jemand erklären ODER mir einen Ratschlag geben um doch noch an diese Wohnung zu kommen...