Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit = ALG Verlust?

Hallo zusammen,

kurz die Fakten. Ich bin ab 1. Mai ALG I berechtigt und werde mich selbständig machen.

Leider verzögert sich die Eröffnung (also die Zeit, bis ich etwas Geld einnehmen kann) noch bis Spätherbst, in den nächsten 3 Monaten wird nichts geschehen (da ruht alles bei den Ämtern ....), danach wird etwas umgebaut.

Ich möchte Existenzgründerzuschuss beantragen und habe auch ganz gute Chancen, das genehmigt zu bekommen. Natürlich möchte ich das auch nicht zu früh beantragen, denn bis November werde ich wohl keinen € einnehmen .... (bevor etwas unterstellt wird, ich habe 30 Jahre lang eingezahlt, jetzt kann ich auch mal was "abheben" ;-) )

Nun habe ich einen Wagen bestellt und Geschäftskundenkonditionen bekommen. Vorbehaltlich dass ich einen Gewerbeschein nachliefern kann. Der Wagen wird irgendwann im September erst geliefert, aber den gewerbeschein wollen sie sobald wie möglich.

Wenn ich nun das Gewerbe im (Beispiel) Juni anmelde, verliere ich den ALG I Anspruch und der Existenzgründerzuschuss würde starten (wenn ich ihn denn genehmigt bekomme !!!), daher wäre es mir natürlich Recht, das Gewerbe so spät wie möglich (mit mind. 150 Tagen Anspruch ALG I) anzumelden, dann wird es aber mit dem Auto schwierig.

Nach all dem blabla nun die Frage ;)

Kann ich ein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, OHNE dass es mir den ALG I Anspruch bzw. die Chance, den Exi-Zuschuss zu beantragen zerschiesst ?

Oder hat jemand nen anderen Tipp ?

merci

Existenzgründung, Arbeitslosengeld, Gewerbe
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