Hallo Zusammen,

Ich bin über einen interessanten Artikel gestoßen.http://www.gutefrage.net/frage/vermieter-ueberweist-die-miete-zurueck Dieser ist zwar ein schon in die Jahre gekommenen, welcher jedoch nie abschließend geklärt wurde.

In meinem Beispiel hat mich mein Vermieter ordentlich Kündigen wollen. Ein Grund gab er in der Kündigung nicht an, jedoch gab es zwischen uns im Vorfeld den ein oder anderen Streit über banalitäten wie Kalkablagerung auf Sanitäramatur oder Geschirr, welches nicht in die Küchenschränke verräumt wurde. Der Grundlosen Kündigung habe ich wiedersprochen. Er stellte mir eine Nachfrist für den Auszug, und erklärt ebenfalls in dem Schreiben meine Kündigung als unwirksam. Als ich seiner Nachfrist nicht nachkam tauschte er das Schloss aus. Den Schlüssel zum neuen Schloss erhielt ich erst mit einer Einstweiligen Verfügung.

Seit dem überweist der Vermieter regelmäßig die von mir Überwiesene Miete zurück. Verwendungszweck: "Irrüberweisung". Angesprochen habe ich ihn darauf nicht. Der Vermieter überweist wahrscheinlich um sicherzustellen nicht stillschweigend sich damit einverstanden zu erklären, dass ich jetzt doch weiterhin in der Wohung wohne. Das Mietverhältnis ist hinüber und ich werde ausziehen. Mit eigenem Kündigungsschreiben!!

Meine Frage ist jetzt jedoch, was ich mit der zurücküberwiesenen Miete anstellen soll. Hat der Vermieter trotz seinem Verhalten noch anspruch auf die Miete? Oder nur auf die Nebenkosten? Verjährt ein solcher Anspruch. Lässt sich die zurücküberwiesene Miete vllt bei Auszug sogar mit der Kaution verrechnen??

Bsp. Ich kaufe einen Apfel und bezahle diesen. Wirft mir darauf hin der Verkäufer das Geld für diesen Apfel hinterher sehe ich dies als Geschenk an und würde nicht auf die Idee kommen, den Verkäufer mit der Bezahlung des Apfels zu nötigen.

Viel Spaß beim Grübeln Manfred