Hallo,

ich habe hier einen Mietvertrag, der die Mietmindestdauer auf 1 Jahr festlegt. Mir ist bekannt, dass erst nach einem Jahr die Miete erhöht werden darf. Was bedeutet dann dieser Satz darunter im Vertrag "[...] Die Möglichkeit eier Mieterhöhung bleibt davon (der Mindestmietzeit) unberührt"?

Delikutt