Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. einer gemeinsamen Wohnung mit meiner jetzigen Ex-Partnerin (Freundin, keine Frau oder Verlobte). Diese wurde letzte Woche von uns gekündigt. Donnerstag Kündigung unterschrieben, Samstag laut Ihrer Aussage verschickt. Am Fr. bereits kam sie mit ihren Eltern in die Wohnung und hat 90% ihrer Sachen geholt (wohl aus Angst ich könnte mir was aneignen?). Dazu kamen Beleidigungen, Drohungen, etc. durch die Eltern. Jedenfalls habe ich daraufhin den verbliebenen Teil meiner Sachen zusammengepackt und entweder zu meinen Eltern gebracht und das was ich nicht mitnehmen konnte, habe ich in das (freiwillig von ihr) geräumte Schlafzimmer gepackt und verschlossen (Zimmerschlüssel und Einsteckschloss). Gleiches mit meinem Bastelzimmer (Wertsachen in Höhe mehrerer tausend €). Wir haben eine 4,5 Zimmerwohnung, die ich nicht betrete, wenn Sie da ist (freiwillig). Nun hat Sie gestern Abend mitbekommen, dass ich die Zimmer verschlossen habe und hat heute einen Rechtsanwalt eingeschaltet (keine Ahnung wegen was genau).

Meine Frage lautet: - Darf ich die beiden Zimmer verschließen oder muss ich diese offen lassen, weil sie ebenfalls Mieterin ist (auch wenn Sie weniger bezahlt)? - Habe ich andere rechtliche Folgen zu Befürchten? (Einwürfe der Eltern waren am FR beim Einsammeln der Sachen: Terror meinerseits, Rauswurf aus Schlafzimmer, etc.) - Kann sie ausziehen ohne weiter Miete zu zahlen? Kann mir nämlich die Wohnung allein nicht leisten.

Um die anteilige Miete (mein Anteil) geht es dabei nicht, weil ich meiner Verpflichtung selbstverständlich nachkommen werde (Mitgehangen - Mitgefangen, möchte nur meine Ruhe haben).

Würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen. vielen Dank